Trinkwasser
Nach Untersuchungszweck:
a) Verteilungsnetz (unmittelbar hinter dem Wasserzähler)
b) Hausinstallation bis Zapfhahn
c) wie vom Verbraucher verwendet
Parameterumfang: nach Leistungsumfangs des Wasserlabors Landkreis Gifhorn.
Legionellenproben (auch beratende Tätigkeit zur Festlegung der evtl. benötigten Probenahmestellen am Warmwasserspeicher oder in der Installation)
Untersuchung des Trinkwassers als Qualitätssicherung für Installateurunternehmen nach Fertigstellung einer Baumaßnahme
Trinkwasseruntersuchung auf Metalle (z.B. Blei,Kupfer,Eisen,Nickel, Aluminium)
Untersuchung von Trinkwasser, Brunnenwasser, Beregnungswasser (QS-Gap) Poolwasser
Untersuchung von neu verlegten Trinkwasserleitungen auf der Baustelle bei Rohrleitungsunternehmen
Legionellen
Untersuchungspflicht von Legionellen nach Trinkwasserverordnung.
Seit 2011 sind die Untersuchungen von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung von öffentlichen und gewerblichen Betreibern (z.B. Mietobjekte, Hotels, Pensionen) in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtend vorgeschrieben. Sind Sie Betreiber einer nach der TrinkwV definierten Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern und/oder einem Leitungsvolumen mit mehr als 3 Litern zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle? Dann unterliegen Sie der Untersuchungspflicht.
Ausnahmen: Ein -und Zweifamilienhäuser sind von dieser Verordnung ausgeschlossen. Diese gilt auch, wenn Sie nicht durch die Behörde angeschrieben wurden. Verstöße dagegen werden bis zu 10 Jahre zurückverfolgt.